Irmgard M. Alteköster

IRMGARD M. ALTEKÖSTER FOTO PRIVAT

KI

KI in der Fotografie, speziell in von mir erstellten Fotos

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung!

Grundsätzlich generiere ich keine „Bilder“ komplett mit einer KI (künstliche Intelligenz)!

Alle von mir veröffentlichen Bilder sind echte Fotografien.

Zur Bildbearbeitung (Fotoentwicklung) nutze ich verschiedene Bildbearbeitungsprogramme (Adobe Lightroom, Adobe Photoshop, Nik-Collection etc.). In den Programmen verwende ich KI-unterstützte Werkzeuge z.B. um die Belichtung, Tonwerte und Farben anzupassen, oder für die Rauschreduzierung, die Schärfung, den Beschnitt oder das Entfernen von Sensorflecken oder von kleineren störenden Elementen wie Stromleitungen, Mülleimer etc. Für das Entfernen nutze ich das Werkzeug „Generatives Füllen“. Auch wende ich in der Bildbearbeitungssoftware von Kamera- und Objektivherstellern zur Verfügung gestellte Kamera- und Objektivprofile an, zur Korrektur von z.B. Objektivverzeichnungen und -verzerrungen.

Grundsätzlich füge ich keine Gegenstände, Gebäude, Menschen oder Ähnliches den Bildern hinzu oder tausche einen grauen Himmel gegen einen blauen Himmel aus. Die Bildaussagen der Gesamtszenerie werden von mir durch meine Bildbearbeitung nicht wesentlich verändert oder verfälscht.

Auch füge ich den Bildern seit dem 02.08.2026 Content Credentials im C2PA-Standard und Metadaten hinzu, die die Herkunft des Bildes dokumentieren. Die Bilder erhalten somit i.d.R. eine durchgängige, maschinenlesbare Bearbeitungshistorie.

Eine alleinige Maschinenlesbarkeit der Bearbeitungs-historie reicht als Kennzeichnung nicht aus.

Fotos, die per KI inhaltlich verändert wurden, müssen mit einem „AI-modified“-Label im Bild gekennzeichnet werden, wenn eine Täuschung, ein täuschend echt wirkender Inhalt entsteht.

Bleibt es bei der KI-unterstützten Bearbeitung, wie ich sie durchführe und sie oben beschrieben ist, ist eine Kennzeichnung im Bild i.d.R. nicht erforderlich, allenfalls mit dem einfachen „AI-Logo“.

Komplett generierte Fotos müssen gekennzeichnet werden mit einem „AI Generated“-Label im Bild. Solche Fotos/Bilder stelle ich nicht her.

Eine lesenswerte Abhandlung zum Thema findet man hier:

https://www.diefotomanufaktur.de

Demnach müssen meine Bilder nicht gekennzeichnet werden, auch wenn ich das KI-basierte Werkzeug  „Generatives Füllen“ nutze, weil die grundsätzliche Aussage des Bildes nicht verfälscht wird und ich es für die gestalterische Bereinigung nutze.

Zur Überprüfung von Bildern auf Bestandteile der Künstlichen Intelligenz stehen Internetseiten zur Verfügung:

https://verify.contentauthenticity.org/

https://contentauthenticity.adobe.com/inspect

Mehr zu C2PA:

https://c2pa.org/

Die Icons zur Kennzeichnung:

https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content

Leitlinien zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme

https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/guidelines-transparency-ai-generated-content

REGULATION (EU) 2024/1689 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 13 June 2024 laying down harmonised rules on artificial intelligence and amending Regulations (EC) No 300/2008, (EU) No 167/2013, (EU) No 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 and (EU) 2019/2144 and Directives 2014/90/EU, (EU) 2016/797 and (EU) 2020/1828 (Artificial Intelligence Act)

(Text with EEA relevance)

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj

© 2026 Irmgard M. Alteköster

Thema von Anders Norén

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