KI in der Fotografie, speziell in von mir erstellten Fotos
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung!
Grundsätzlich generiere ich keine „Bilder“ komplett mit einer KI (künstliche Intelligenz)!
Alle von mir veröffentlichen Bilder sind echte Fotografien!
Ich fotografiere im RAW-Format und bearbeite (entwickle) die Raw-Fotos natürlich, es entstehen JPG-Dateien. Die originalen RAW-Dateien bewahre ich auf, um jederzeit die Herkunft eines Fotos nachweisen zu können.
Zur Bildbearbeitung (Entwicklung) nutze ich seit Jahren verschiedene Bildbearbeitungsprogramme (Adobe Lightroom, Adobe Photoshop, Nik-Collection etc.). In den Programmen verwende ich Werkzeuge z.B. um die Belichtung, Tonwerte und Farben anzupassen, oder für die Rauschreduzierung, die Schärfung, den Beschnitt, die Erstellung von Masken, das Entfernen von Sensorflecken oder von kleineren störenden Elementen, wie die berühmte Mülltonne o.ä.
All diese verwendeten Werkzeuge gab es in den Programmen auch schon, bevor die KI Einzug gehalten hat.
Jetzt sind diese Werkzeuge teilweise Ki-unterstützt und sie helfen, die Bearbeitungsdauer der Bilder erheblich zu verkürzen und zu vereinfachen.
Weiter wende ich in der Bildbearbeitungssoftware von Kamera- und Objektivherstellern zur Verfügung gestellte Kamera- und Objektivprofile an, zur Korrektur von z.B. Objektivverzeichnungen und -verzerrungen.
Grundsätzlich füge ich keine Gegenstände, Gebäude, Menschen oder Ähnliches den Bildern hinzu oder tausche einen grauen Himmel gegen einen blauen Himmel aus. Die Bildaussagen der von mir fotografierten Gesamtszenerie werden durch meine Bildbearbeitung nicht wesentlich verändert oder verfälscht.
Ich füge den Bildern seit dem 02.08.2026 mit Hilfe der Bearbeitungssoftware Content Credentials im C2PA-Standard und Metadaten aus der Kamera hinzu, die die Herkunft und die Bearbeitung des Bildes dokumentieren. Die Bilder erhalten somit i.d.R. eine , maschinenlesbare Bearbeitungshistorie.
https://contentcredentials.org/

Zur Überprüfung von Bildern und ihrer Bearbeitungshistorie und auf Bestandteile der Künstlichen Intelligenz, stehen Internetseiten zur Verfügung:
https://verify.contentauthenticity.org/
https://contentauthenticity.adobe.com/inspect
Die beiden, in meinen Augen einzig zuverlässigen Prüfplattformen.
Es gibt auch diverse Apps, die Bilder prüfen können, jedoch halte ich diese für ausgesprochen unzuverlässig, da sie mehrere unbearbeitete Fotos, die lediglich in das JPG-Format exportiert wurden, als komplett KI-generiert bezeichneten, was sie definitiv nicht waren.
Eine alleinige Maschinenlesbarkeit der Bearbeitungs-historie reicht als Kennzeichnung für Fotos nicht aus.
Bleibt es bei der KI-unterstützten Bearbeitung, wie ich sie durchführe und auch früher ohne KI-Unterstützung durchgeführt habe, und wie sie oben beschrieben ist, ist aus meiner Sicht eine Kennzeichnung im Bild i.d.R. nicht erforderlich, allenfalls mit dem nachfolgenden einfachen „AI-Logo“.

Auch wenn ich das KI-basierte Werkzeug „Generatives Füllen“ ab und zu nutze, kennzeichne ich die Bilder nicht mit dem Logo, weil die Bearbeitung nicht erheblich ist, weil die grundsätzliche Aussage der Bilder nicht verfälscht wird und ich das Werkzeug lediglich für die gestalterische Bereinigung des Bildes nutze.
Fotos, die per KI inhaltlich erheblich verändert werden, müssen mit einem „AI-modified“-Label im Bild gekennzeichnet werden, wenn eine Täuschung, ein täuschend echt wirkender Inhalt entsteht.

Komplett generierte Fotos müssen gekennzeichnet werden mit einem „AI Generated“-Label im Bild. Solche Fotos/Bilder stelle ich nicht her.

Eine lesenswerte Abhandlung zum Thema findet man hier:
https://www.diefotomanufaktur.de
Mehr zu C2PA:
Die Icons zur Kennzeichnung:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
Leitlinien zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/guidelines-transparency-ai-generated-content
REGULATION (EU) 2024/1689 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 13 June 2024 laying down harmonised rules on artificial intelligence and amending Regulations (EC) No 300/2008, (EU) No 167/2013, (EU) No 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 and (EU) 2019/2144 and Directives 2014/90/EU, (EU) 2016/797 and (EU) 2020/1828 (Artificial Intelligence Act)
(Text with EEA relevance)
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj